Balkone, Terrassen, Eigengärten
Die Balkone, Loggien und Terrasse müssen bitte von ihren
jeweiligen Benützern gepflegt und gereinigt werden, insbesondere
ist das Unkraut in den Fugen zwischen den Betonplatten - soweit
vorhanden - aus Gründen des Schutzes der Isolierung zu entfernen!
Die Ausgangstüren auf Terrassen sind im Winter von lagerndem Schnee
freizuhalten. Um ein Herabstürzen von "Lawinen" und damit
Gefährdung von Personen zu verhindern sowie Beschädigungen am Haus
bzw. darunter liegenden Wohnungen zu vermeiden, sind Schneehauben
und Eiszapfen zu entfernen. Falls diese Beseitigung nicht selbst
erledigt werden kann, muss dies unverzüglich der Hausverwaltung
gemeldet werden!
Die Oberfläche der Balkon- und Loggiaplatten wurde beschichtet
und ist somit wasserabweisend. Aufgrund dessen ist die Verlegung
von verklebten Bodenbelägen (z.B. Fliesen) nicht möglich.
Weiteres wird darauf hingewiesen, dass die Loggiageländer auf
eine Höhe ab Fußbodenoberkante von ca. 101cm montiert wurden. Es
dürfen keine Bodenbeläge verlegt werden, die mehr als 1cm Stärke
aufweisen, da ansonsten die seitens Wiener Bauordnung geforderte
Mindesthöhe des Geländers von 100cm nicht mehr gegeben ist!
Sämtliche Kontrollschächte (Gullys) sowie Regensinkkästen sind -
sofern vorhanden - jährlich mindestens 2x zu reinigen (1x Frühjahr,
1x Herbst) bzw. laufend zu kontrollieren, sodass ein ungehinderter
Ablauf des Niederschlagswassers gewährleistet bleibt.
Eine Pflanzung in den Mietergärten des Erdgeschoßes von großen
Sträuchern und Bäumen ist nicht gestattet, da sich unter der
Begrünung der Mietergärten die Isolationsebene (Abdichtung)
befindet.
Eine Bepflanzung kann die Abdichtung beschädigen, was zu
Feuchteschäden im Kellerbereich führen kann.