Gemeinsam mit den am Bau beteiligten Firmen haben wir uns
bemüht, für Sie ein Heim von höchster Bauqualität und möglichst
mängelfrei zu errichten. Doch trotz aller Bemühungen und
technischer Errungenschaften tritt gerade bei einem so komplexen
Vorhaben wie einer Wohnhausanlage der eine oder andere Fehler auf.
Es ist daher unser Anliegen, Sie bestmöglich zu informieren, um
eventuell vorhanden Mängel und Probleme rasch und unbürokratisch
beseitigen zu können.
Ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung von der Genossenschaft
/ dem Bauträger an die / den Nutzungsberechtige(n) bzw. an den
Eigentümer haftet dieser für offensichtliche Mängel (Beschädigungen
wie abgeschlagene Fliesen, zerkratzte Fensterscheiben oder
ähnliches).
Daher müssen Mängel dieser Art sofort bei der Übergabe
reklamiert werden. Danach kann kaum mehr nachgewiesen werden, dass
der Schaden schon bei der Übergabe bestand und nicht vom Benutzer
selbst verursacht wurde.
Kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (ca. 3 Jahre) werden
alle Wohnungsnutzer schriftlich aufgefordert vorhandene Mängel
bekannt zu geben. Bei Bedarf erfolgt eine Besichtigung durch einen
unserer Techniker und danach werden der Generalunternehmer bzw. die
Professionisten aufgefordert, berechtigte Mängel zu beheben.
Auch nach der Übernahme dürfen Änderungen an der Bausubstanz und
von elektrischen Leitungen, Sanitär- und Heizungsinstallationen nur
von den an der Baustelle beschäftigten Firmen durchgeführt werden.
Andernfalls kann die Vertragsfirma die Haftung für auftretende
Schäden ablehnen bzw. aus der Gewährleistung entlassen werden.
Zusätzlich muss bei Mietwohnungen mit Kaufoption das Einverständnis
des jeweiligen Eigentümers / der jeweiligen Genossenschaft
schriftlich eingeholt werden. Wir ersuchen im eigenen Interesse,
die Genehmigungen vor Ihrer Investition einzuholen, da diese bei
Nichtgenehmigung verloren ist!
Die Abwässer und Fäkalien, sowie das Regenwasser werden in einen
öffentlichen Kanal eingeleitet. Leider gelangen immer wieder,
besonders bei Bezug der Wohnhausanlage, Abfälle und Gegenstände,
die über das WC entsorgt werden, in die Abfallstränge und
verursachen unweigerlich Verstopfungen. Wir ersuchen Sie daher
darauf zu achten, dass sperrige, faserhaltige oder quellende
Gegenstände, wie z.B. Binden, Tücher, Katzenstreu, etc. nicht über
die Toilette entsorgt werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Hinweise entstehen oftmals äußerst
unangenehme und umfangreiche Schäden, deren Behebung mit hohen
Kosten und zumeist auf Lasten aller BewohnerInnen vorgenommen
werden müssen, sofern der Verursacher nicht festgestellt werden
kann.
Risse: Bei einem Neubau kommt es durch das
Setzen des Hauses vor allem beim Aufeinandertreffen von
verschiedenen Baumaterialien oft zu Rissen. Haarrisse gelten dabei
nicht als Mangel, größere Risse werden hingegen im Zuge der
Schlussbegehung saniert.
Absinken des Estrichs: Vor allem in Nassräumen
kann es vorkommen, dass sich der Boden geringfügig senkt und die
Fliesen an der Wand zum Boden hin "abreißen". Schäden dieser Art
werden ebenfalls im Zuge der Gewährleistung saniert, mit Ausnahme
des Duschbereiches - allfällige Senkungen hier bitte SOFORT
melden!
Feuchte Wände: Feuchte Wände stellen die
häufigste Beschwerdeursache dar. Jedoch in den seltensten Fällen
liegt der Fehler in der Baukonstruktion - d.h. die Luftfeuchte
kommt nicht von außen, sondern vom Innenraum. Dies lässt sich
relativ einfach überprüfen, indem man mit einem dünnen Steinbohrer
die feuchte Wand anbohrt und den herausfallenden Staub überprüft.
Stellt man fest, dass der Staub - je weiter man mit dem Bohrer
vordringt - trockener wird, kommt die Feuchtigkeit aus der Wohnung.
In diesem Fall ersuchen wir um Durchsicht der jeweiligen Tipps zum
Thema Passivhaus bzw. Niedrigenergiehaus. Sollte jedoch der
austretende Staub ebenfalls feucht sein, liegt der Fehler in der
Baukonstruktion und wir werden sofort unsere Baufachleute
beauftragen, diesen Fehler zu beseitigen.
Wir weisen darauf hin, dass diese Methode nur mit Vorerfahrung
angewandt werden soll - bitte achten Sie darauf, dass Sie keine
Leitungen anbohren! Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an unsere
Gewährleistungsabteilung!