Verfahren bei Baumängeln

Gemeinsam mit den am Bau beteiligten Firmen haben wir uns bemüht, für Sie ein Heim von höchster Bauqualität und möglichst mängelfrei zu errichten. Doch trotz aller Bemühungen und technischer Errungenschaften tritt gerade bei einem so komplexen Vorhaben wie einer Wohnhausanlage der eine oder andere Fehler auf. Es ist daher unser Anliegen, Sie bestmöglich zu informieren, um eventuell vorhanden Mängel und Probleme rasch und unbürokratisch beseitigen zu können.

Wer haftet für Mängel?

Ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung von der Genossenschaft / dem Bauträger an die / den Nutzungsberechtige(n) bzw. an den Eigentümer haftet dieser für offensichtliche Mängel (Beschädigungen wie abgeschlagene Fliesen, zerkratzte Fensterscheiben oder ähnliches).

Reklamation bei Übergabe

Daher müssen Mängel dieser Art sofort bei der Übergabe reklamiert werden. Danach kann kaum mehr nachgewiesen werden, dass der Schaden schon bei der Übergabe bestand und nicht vom Benutzer selbst verursacht wurde.

Gewährleistung

Kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (ca. 3 Jahre) werden alle Wohnungsnutzer schriftlich aufgefordert vorhandene Mängel bekannt zu geben. Bei Bedarf erfolgt eine Besichtigung durch einen unserer Techniker und danach werden der Generalunternehmer bzw. die Professionisten aufgefordert, berechtigte Mängel zu beheben.

Veränderungen

Auch nach der Übernahme dürfen Änderungen an der Bausubstanz und von elektrischen Leitungen, Sanitär- und Heizungsinstallationen nur von den an der Baustelle beschäftigten Firmen durchgeführt werden. Andernfalls kann die Vertragsfirma die Haftung für auftretende Schäden ablehnen bzw. aus der Gewährleistung entlassen werden. Zusätzlich muss bei Mietwohnungen mit Kaufoption das Einverständnis des jeweiligen Eigentümers / der jeweiligen Genossenschaft schriftlich eingeholt werden. Wir ersuchen im eigenen Interesse, die Genehmigungen vor Ihrer Investition einzuholen, da diese bei Nichtgenehmigung verloren ist!

Kanalisation

Die Abwässer und Fäkalien, sowie das Regenwasser werden in einen öffentlichen Kanal eingeleitet. Leider gelangen immer wieder, besonders bei Bezug der Wohnhausanlage, Abfälle und Gegenstände, die über das WC entsorgt werden, in die Abfallstränge und verursachen unweigerlich Verstopfungen. Wir ersuchen Sie daher darauf zu achten, dass sperrige, faserhaltige oder quellende Gegenstände, wie z.B. Binden, Tücher, Katzenstreu, etc. nicht über die Toilette entsorgt werden.

Bei Nichtbeachtung dieser Hinweise entstehen oftmals äußerst unangenehme und umfangreiche Schäden, deren Behebung mit hohen Kosten und zumeist auf Lasten aller BewohnerInnen vorgenommen werden müssen, sofern der Verursacher nicht festgestellt werden kann.

Die häufigsten Mängel

Risse: Bei einem Neubau kommt es durch das Setzen des Hauses vor allem beim Aufeinandertreffen von verschiedenen Baumaterialien oft zu Rissen. Haarrisse gelten dabei nicht als Mangel, größere Risse werden hingegen im Zuge der Schlussbegehung saniert.

Absinken des Estrichs: Vor allem in Nassräumen kann es vorkommen, dass sich der Boden geringfügig senkt und die Fliesen an der Wand zum Boden hin "abreißen". Schäden dieser Art werden ebenfalls im Zuge der Gewährleistung saniert, mit Ausnahme des Duschbereiches - allfällige Senkungen hier bitte SOFORT melden!

Feuchte Wände: Feuchte Wände stellen die häufigste Beschwerdeursache dar. Jedoch in den seltensten Fällen liegt der Fehler in der Baukonstruktion - d.h. die Luftfeuchte kommt nicht von außen, sondern vom Innenraum. Dies lässt sich relativ einfach überprüfen, indem man mit einem dünnen Steinbohrer die feuchte Wand anbohrt und den herausfallenden Staub überprüft. Stellt man fest, dass der Staub - je weiter man mit dem Bohrer vordringt - trockener wird, kommt die Feuchtigkeit aus der Wohnung. In diesem Fall ersuchen wir um Durchsicht der jeweiligen Tipps zum Thema Passivhaus bzw. Niedrigenergiehaus. Sollte jedoch der austretende Staub ebenfalls feucht sein, liegt der Fehler in der Baukonstruktion und wir werden sofort unsere Baufachleute beauftragen, diesen Fehler zu beseitigen.
Wir weisen darauf hin, dass diese Methode nur mit Vorerfahrung angewandt werden soll - bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Leitungen anbohren! Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an unsere Gewährleistungsabteilung!

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